Forum-Gewerberecht

» Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes «

zu Frage 1:
also hierzu schlage ich vor mal § 34 f Abs. 1, 4 und 5 zu lesen.... ich glaube das is selbsterklärend....

zu Frage 2:
ich würd einfach ma mit na Owi drohen.... und wenns begründete Tatsachen gibt auch weiter ermitteln... ggf. § 15 II GewO etc......

und der andere kann ja beantragen und wird's auch kriegen aber dann haftet er ja und grade bei Finanzanlage sind ja die Berufshaftpflichten nicht unerheblich....

einfache Taktik.... bei stressigen Bürgern immer mit na Owi drohen und dem Höchstmaß... obs ausgesprochen wird is n anderes Blatt... aber da knicken die meisten ein...



Gepostet am 10.12.2015 um 10:49 von:
Benutzer: gewerbe-beelitz
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