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Und noch etwas: Habe übers Wochenende die Infobriefe bezüglich der partiarischen Darlehen und der Nachrangdarlehen rausgeschickt. 60 an der Zahl. Bis jetzt haben neun Vermittler sich die Sache nochmal telefonisch erläutern lassen. Auf dem Flachen Land und bei den Versicherern selbst, scheint man solche Infobriefe nicht eingeplant zu haben.

Auf jeden Fall ergaben sich bei dem Neunten jetzt zwei Fragen:
1. Er hat den kompletten 34 f, also alle drei Punkte, also auch Punkt 3. Müsste er jetzt etwas wegen dieser Spezialdarlehen veranlassen oder ist das mit Punkt drei für ihn mit abgedeckt?
2. Sein Sohn hat den 34 f mit den Punkten 1 und 2. Er hat jetzt Sorge, dass bei Einführung des 34 i bei einer Alten-Hasen-Regelung vielleicht diese Spezialdarlehen auch ein Aspekt zum Beweis der Sachkunde sein könnten und man hier dann vielleicht eine Möglichkeit bzw. einen Rechtsanspruch leichtfertig verliert? Dies in den wenigen verbleibenden Tagen bis Silvester abzuklären erscheint ihm recht schwierig.

Weiß jemand da draußen in den weiten der Gewerbeämter etwas darüber?



Gepostet am 09.12.2015 um 16:01 von:
Benutzer: Jannes
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