Forum-Gewerberecht
» Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes «
Ach liebe Freunde aus der Exekutive,
leider hat keiner auf meinen letzten Beitrag reagiert. Das stimmt mich traurig.
Wirklich traurig.
Und trotzdem bringe ich noch einen Aspekt: Wer zukünftig den Immobiliardarlehensvermittler geben möchte (§ 34 i), braucht meiner Meinung immer auch den § 34 c (Konsumentendarlehen).
Wieso, Weshalb, Warum?
Nun, nicht rechtlich aber praktisch. Denn, wir wissen es ja Alle, wenn jemand ein Haus für 110.000 € kauft, dann steht da im Notarvertrag nicht 110.000 €, sondern, mit großer Wahrscheinlichkeit, 105.000 € und die Einbauküche wird mit 5.000 € angesetzt. Es will doch jeder möglichst viel Grunderwerbssteuer sparen.
Das bedeutet, dass für die Küche ein Darlehensaspekt der unter § 34 c fällt vorhanden ist und kein i-Vermittler will sich doch deswegen die Provision entgehen lassen.
Wie seht Ihr das?
Gepostet am 03.12.2015 um 07:52 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
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