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Gibts hier eigentlich etwas Neues?

Auf unserer Dienstbesprechung vor 1 Monat mit unserem Landesministerium hieß es, dass die gesetzlichen Änderungen (Aufschlüsselung der Darlehensvermittlung § 34c GewO) zur Folge hätten, dass wir die Erlaubnisinhaber (ähnlich wie bei Umstellung auf § 34f bzgl. Kapitalanlagen) bald anschreiben müssten, damit sie uns da Auskunft geben bzw. neuen Antrag stellen und eine weitere gesetzl. Änderung auch noch in der Mache ist, die ein nochmaliges Anschreiben erfordern würde, da wohl beides nicht in einem Abwasch erledigt werden kann??? Und das alles noch vor 2016?

Leider haben wir noch nichts Schriftliches dazu bekommen und ich muss zugeben, dass ich mich mit den Änderungen inhaltlich noch gar nicht beschäftigt habe und zudem vor 1 Monat erstmalig davon erfahren habe  Weißnicht  



Gepostet am 13.11.2015 um 08:07 von:
Benutzer: Roesje
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