Forum-Gewerberecht
» Maklertätigkeit als Verein «
und hallo,
wir haben hier die gleiche Thematik. Ein e.V. beantragt die Erlaubnis nach § 34 c GewO..
Nach Auskunft von unserem Regierungspräsidium wird der Verein durch Eintragung in das Vereinsregister zur "juristischen Person" und kann gewerblich tätig werden; d.h. der Verein benötigt für sich eine Erlaubnis nach § 34 c GewO. Die Zuverlässigkeitsprüfung haben wir bei der Präsidentin durchgeführt.
Freundliche Grüße aus dem
Main-Taunus-Kreis
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Gepostet am 04.11.2015 um 07:32 von:
Benutzer: Blackhunter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=98631#post98631
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