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Hallo Liebe Gewerberechtler,

ich hab hier ein verzwicktes Problem und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.

Mich erreichte eine GewA1 eines e.V. welcher unter anderem darauf aus ist 34c-Geschäfte an seine Mitglieder zu vermitteln. Der Verein ist bereits im VR eingetragen.

Im gleichen Atemzug kam der entsprechende Antrag zum 34c.

Ist eine solche Tätigkeit als Verein möglich bzw. erlaubt?
Wenn ja, wen prüfe ich im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung? (nur den Präsidenten oder den gesamten Vorstand?)

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiter helfen....

Liebe Grüße aus der Spargelstadt  Wand    Weißnicht    verwirrt  



Gepostet am 03.11.2015 um 16:30 von:
Benutzer: gewerbe-beelitz
Der Original-Beitrag :
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