Forum-Gewerberecht
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muss die Veranstaltung in einen örtlichen Zusammenhang stehen, oder sind es dann zwei Veranstaltungen, wenn ich eine "räumliche Lücke" von ca. 200 bis 400 m habe?
Vielen Dank für eure Hilfe
Poldi
Gepostet am 09.10.2015 um 07:32 von:
Benutzer: Poldi
Der Original-Beitrag :
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