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» Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag «

Hallo @ Kewi,

wie gesagt, ich bin auch dafür, dass der Sonntag auch Sonntag bleibt. Aber das mit der "Vielzahl von Anbietern" ist ja ausschließlich ein Kriterium für die Beurteilung, ob es sich um einen festsetzbaren "Markt" im Sinne der GewO, oder um eine andere Veranstaltung handelt.

Da es hier ja definitiv um eine nicht festsetzbare Veranstaltung handelt, wäre zu prüfen, ob und in wie weit euer Ladenöffnungsgesetz (für gewerbliche Händler) oder FeiertagsG entgegen steht. Nach dem Nds. FeiertagsG können z.B. auch typisch werktägliche Handlungen aus besonderem Anlass im Einzelfall erlaubt werden. Das könnte z.B ein (geringer) Warenverkauf aus Anlass des überwiegend der Unterhaltung dienenden Erntefestes sein.

Wenn es sich bei dem Erntefest überwiegend um eine auf Unterhaltung/Freitzeitgestaltung ausgerichtete Veranstaltung handelt, würde die insoweit m.E. weder unter das LadenöffnungsG fallen, noch noch gegen das FeiertagsG verstoßen.

Regina Runge



Gepostet am 02.09.2015 um 15:42 von:
Benutzer: Runge
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