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» Erntefest mit vier Anbietern am Sonntag «

Ich sehe hier keine Möglichkeit einer Ausnahme nach dem Ladenöffnungsgesetz, denn dies fordert einen wichtigen Grund und öffentliches Interesse. Das sehe ich hier nun leider ganz und gar nicht.

Es geht um eine Art Hoffest. Ich sehe im Moment lediglich die Chance für die Veranstaltung am Samstag und dann auch nur, wenn die Aussteller eine Reisegewerbekarte haben. Und dann spielt es für mich keine Rolle, ob die Ware feilbieten oder nur Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen. Für Sonntag sehe ich da einfach keine Chance.

Falls einer von Euch noch eine zündende Idee hat bzw. mich auf Möglichkeiten hinweist, die ich komplett übersehen habe, nur her damit
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Gepostet am 01.09.2015 um 18:37 von:
Benutzer: Kewi
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