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 Moin  ,

was ist denn eine einfache Kiste Sand ?

Hier ist aus meiner Sicht eine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen - die Gewinnverwendung ist nicht ausschlaggebend.....

Für mich ist nach der vorhandenen Beschreibung eine gewerbliche Tätigkeit gegeben und entsprechend anzumelden.

Gruß
claysch



Gepostet am 01.09.2015 um 10:16 von:
Benutzer: claysch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97795#post97795


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