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was ist denn eine einfache Kiste Sand ?
Hier ist aus meiner Sicht eine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen - die Gewinnverwendung ist nicht ausschlaggebend.....
Für mich ist nach der vorhandenen Beschreibung eine gewerbliche Tätigkeit gegeben und entsprechend anzumelden.
Gruß
claysch
Gepostet am 01.09.2015 um 10:16 von:
Benutzer: claysch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97795#post97795
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