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§ 55a greift nicht, die "Aussteller" kommen aus einem anderen Bundesland. Lediglich das Restaurant hat seinen Hauptsitz in einem anderen Hamburger Bezirk.

Landesgaststättengesetz haben wir in HH nicht, hier greift noch das BundesGastG.



Gepostet am 31.08.2015 um 11:03 von:
Benutzer: Kewi
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