Forum-Gewerberecht

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hängt nen bisschen vom Landesgaststättenrecht ab, denke ich.

Nach unserem benötigt man auch für alkoholfreie und für Speisen eine Legitimation.
In der Regel wird diese durch eine bestätigte Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbe (Gagev) erfüllt.

Wenn sie ein stehendes Gewerbe im gastronomischen Bereich haben, brauchen sie bei uns in Brandenburg nichts weiter.

Dies ist aber auch dem Landesrecht zu entnehmen.



Gepostet am 31.08.2015 um 09:17 von:
Benutzer: master_phk
Der Original-Beitrag :
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