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» Prüfbericht nach § 16 MaBV bei Insolvenz «

Hallo zusammen,

wir hatten einen ähnlichen Fall (hinsichtlich der Insolvenz) gerade im Bereich Kehrwesen. Ich würde mir daher die öffentliche Bekanntmachung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens angucken.
Sofern ein Verfügungsgebot ausgesprochen wurde ist der Insolvenzverwalter praktisch der neue Geschäftsführer der GmbH ... dementsprechend wäre dann der Insolvenzverwalter für die Vorlage der Prüfberichte verantwortlich (s.a. § 80 InsO). Der alte Geschäfstführer dürfte in einem solchen Fall gar keinen Prüfer mehr beauftragen und Kosten verursachen, der Insolvenzverwalter wäre jedoch dazu verpflichtet...vielleicht hilft das ein wenig weiter!?



Gepostet am 30.07.2015 um 15:00 von:
Benutzer: Engelchen
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