Forum-Gewerberecht

» Prüfbericht nach § 16 MaBV bei Insolvenz «

Zumindest der Insolvenzverwalter sollte aber über die Unterlagen verfügen, oder wo befinden sich diese?
In diesem Fall muss der Geschäftsführer eben mit dem Insolvenzverwalter kommunizieren und ihm darlegen, dass die GmbH bestimmte Pflichten zu erfüllen hat und der Prüfer dazu Einblick in die Geschäftsunterlagen benötigt.



Gepostet am 30.07.2015 um 14:33 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97396#post97396


Beitrags-Print by Breuer76