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» Prüfbericht nach § 16 MaBV bei Insolvenz «

Da bin ich anderer Meinung. Es gibt m. E. überhaupt keinen Grund, ein Unternehmen wegen der Insolvenz von der Prüfungspflicht zu entbinden. Im Insolvenzverfahren wurde das Unternehmen offenbar - auf Grund eines entsprechendes Gutachtens - für fortführungswürdig befunden. Eine Betriebseinstellung ist daher nicht zu erwarten. Nebenbei bemerkt kann sich ein Insolvenzverfahren auch durchaus einige Jahre hinziehen.
Die Pflichtprüfung soll sicherstellen, dass das Unternehmen seine Pflichten aus der MaBV ordnungsgemäß erfüllt, die insbesondere dem Schutz der Auftraggeber dienen. Weshalb ausgerechnet die Auftraggeber eines insolventen Unternehmens [I]weniger[/I] schutzbedürftig sein sollen, verstehe ich nicht.
Um einen Vergleich zu ziehen: ein insolventer Transportunternehmer wird sicherlich auch nicht von der Pflicht entbunden, seine Fahrzeuge der Hauptuntersuchung zu unterziehen.



Gepostet am 30.07.2015 um 11:13 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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