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» Prüfbericht nach § 16 MaBV bei Insolvenz «

Hallo aus der Spargelstadt,

also ich bin der Meinung, dass der Prüfbericht so gesehen zur Prävention zukünftiger Fehler dient. Da der Betrieb nun Insolvenz angemeldet hat scheint er ja aus irgendwelchen Gründen nicht richtig gearbeitet zu haben und wird wahrscheinlich die GmbH irgendwann abmelden. Also wozu dann noch die ganze Arbeit...  Formulier  

ich würde erstmal den Ausgang des Insolvenzverfahrens abwarten. Sofern eine weitere Geschäftstätigkeit nicht gestattet wird hat sich das Problem ehh von selbst gelöst  großes Grinsen  



Gepostet am 30.07.2015 um 10:50 von:
Benutzer: gewerbe-beelitz
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