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» Prüfbericht nach § 16 MaBV bei Insolvenz «

Hallo aus dem Landkreis Rosenheim,

wir haben von den Gewerbetreibenden mit Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 Nr. 3 GewO - leider sehr verspätet - die Prüfberichte von 2013 gefordert.

Bei einer Firma ist es nun so, dass sie im Jahr 2013 Tätigkeiten ausgeführt hat aber nun seit Mai 2015 Insolvenz angemeldet hat und somit keinen Prüfbericht erstellen lassen kann.

Ich habe mich auch schon mit der zuständigen Insolvenzverwalterin in Verbindung gesetzt. Diese bestätigte mir die Ausübung der o.g. Tätigkeiten und die Insolvenz der GmbH.

Könntet Ihr mir vielleicht weiterhelfen? Muss die GmbH die Prüfberichte noch nachreichen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Grüße Tamara



Gepostet am 30.07.2015 um 09:14 von:
Benutzer: tawei
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