Forum-Gewerberecht

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Hab gestern erfahren, dass die IHK registertechnisch nichts ändern wird bzgl. des beschränkten 34 f Nr. 3 (bis Nachweis Sachkunde mit Übergangsregelung nur auf die beiden Darlehensarten beschränkt). Das würde 5-stellig kosten und nur ein Jahr für erwartete 100 (!) Makler gelten. In Abstimmung mit dem BMWi ist das als unverhältnismäßig geklärt und vom Tisch.

Wisst ihr, wenn wieder Übergangsregelungen kommen, denke ich mir so was auch aus...



Gepostet am 21.07.2015 um 07:13 von:
Benutzer: LKL34cfhi
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