Forum-Gewerberecht

» Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes «

Wir werden die 34c-Inhaber auch nicht anschreiben. Haben wir beim 34f auch nicht gemacht. Die meisten Vermittler werden von ihren übergeordneten Gesellschaften angeschrieben (Newsletter etc.). Von denen und insbesondere von den wenigen unabhängigen Vermittlern muss erwartet werden, dass sie sich selbst darüber auf aktuellem Stand halten. Es gibt des Weiteren Info-Zeitungen der IHK, der BGs, so dass man den "Schuss hören" sollte.

Ich habe einen kleinen Artikel im Amtsblatt des Landkreises verfasst, der darüber auch informiert.

Bisherige Darlehensvermittler 34c --> siehe Änderungen des Kleinanlegerschutzgesetzes --> Übergangsregelungen für die beiden Darlehen bis Jahresende zur Beantragung 34f Nr. 3, dann Frist für Sachkunde bis Juli 2016. Bis Sachkunde bleibt der 34f auf die beiden Darlehen eingeschränkt.

Direktinvestment --> bis 15. okt. 2015 noch erlaubnisfrei, danach 34f Nr. 3 notwendig.

Finde alles sehr verwirrend, zumal der 34i schon anklopft (Rest der Darlehen) und ich schon heute einen Referendenentwurf zum 34c Immo-Makler mit Berufshaftpflicht und Sachkunde auf dem Tisch habe... Werde eine entsprechende Stellungnahme dazu schreiben!

Denn durch die nacheinander erfolgenden Regelungen, jedesmal mit neuer Versicherung, neuer Erlaubnis, neuer Sachkunde werden die Vermittler immer weniger und vor allem immer ungehaltener. Die zünden uns sinngemäß nächstes Jahr die Bude an... Bin echt gespannt! Hat schon seinen Sinn, dass ich irgendwann mal ins Waffenrecht wechsle...

Ach ja, für den, der bisher die 34f Nr. 3 hat, ändert sich nix (außer Raider heißt jetzt Twix). Steht auch alles im Kleinanl'schutzG - einfach mal lesen.

Schönen Start in den Montag!!! Hehehe...



Gepostet am 20.07.2015 um 07:42 von:
Benutzer: LKL34cfhi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97222#post97222


Beitrags-Print by Breuer76