Forum-Gewerberecht
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Einen schönen Montag und
in die Runde,
das bedeutet jetzt im Klartext, dass ab sofort die Gewerbetreibenden ihre Erlaubnisse, sofern gewünscht, umschreiben lassen müssen und somit eine § 34 f Abs. 3 Erlaubnis beantragen müssen??
Gepostet am 13.07.2015 um 09:55 von:
Benutzer: gewerbe-beelitz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97124#post97124
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