Forum-Gewerberecht

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Einen schönen Montag und  Moin   in die Runde,

das bedeutet jetzt im Klartext, dass ab sofort die Gewerbetreibenden ihre Erlaubnisse, sofern gewünscht, umschreiben lassen müssen und somit eine § 34 f Abs. 3 Erlaubnis beantragen müssen??  Weißnicht    Wand  



Gepostet am 13.07.2015 um 09:55 von:
Benutzer: gewerbe-beelitz
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