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Hallo,

eine nicht ordnungsgemäß vertretene (geschäftsführerlose) GmbH wird keine Gewerbeabmeldung erstatten können, da sie über kein Organ verfügt, dass für sie eine Willenserklärung abgeben kann. Eine entsprechende Aufforderung an die GmbH würde etwas Unmögliches verlangen.
Unter den üblichen Voraussetzungen (die Betriebsaufgabe steht tatsächlich zweifelsfrei fest) kommt wohl nur eine Abmeldung von Amts wegen in Betracht.



Gepostet am 07.07.2015 um 16:35 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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