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Hallo aus Bad Fallingbostel,

wenn die GmbH noch existiert könnte man sie mit der Adresse des Betriebssitzes auch ganz normal zur Abmeldung auffordern. Ggf. mit Zwangsgeldandrohung. Das würde sich dann ja gegen die GmbH und nicht gegen den (nicht vorhandenen Geschäftsführer) richten.

Regina Runge



Gepostet am 07.07.2015 um 15:36 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97067#post97067


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