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» GmbH ohne Geschäftsführer «

   

ist eine GmbH ohne Geschäftsführer, sollte eigentlich durch das Registergericht ein "Not-Geschäftsführer" eingesetzt werden.
Da dies allerdings seltenst der Fall sein wird, kann man sich noch an den Prokuristen der Firma wenden.
Von daher würde ich vor der "Abmeldung von Amts wegen" den Prokuristen (dieser ist bei Einzelprokura in der Regel auch zeichnungsbefugt) bitten, die Abmeldung wegen Verlegung vorzunehmen.
Die Abmeldung von Amts wegen kann man zu einem späteren Zeitpunkt immer noch durchführen.

Sonnige Grüße aus dem Sauerland

Eddy



Gepostet am 07.07.2015 um 12:45 von:
Benutzer: Eddy
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=97061#post97061


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