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Hallo aus Bad Fallingbostel,

die Festsetzung als Volksfest begründet aber keine Marktprivilegien (z.B. Sonntagsverkauf oder RGK).

Allerdings würde ich bei einer solchen Jubiliäumsfeier auch nicht den Warenverkauf über den Ladentisch im Vordergrund sehen, so dass der "Jahrmarkt" wohl eher nicht in Betracht kommen dürfte.

Regina Runge



Gepostet am 08.06.2015 um 09:50 von:
Benutzer: Runge
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