Forum-Gewerberecht

» Marktfestsetzung Kleinstmarkt mit ausl. Händlern «

Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,

wenn es kein Markt im Sinne der Gewerbeordnung ist, kann da auch nichts festgesetzt werden.

Den Schluss, dass wohl doch festgesetzt werden müsste, wenn die gewerblichen Händler keine Reisegewerbekarte haben, würde ich eher andersherum ziehen.

Wenn nicht festgesetzt ist, benötigen die gewerblichen Händler eine Reisegewerbeharte, es sei denn, es handelt sich um reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (§ 55a GewO).

Händlerinnen und Händler aus dem europäischen Ausland benötigen die Karte ggf. ebenfalls, es sei denn, sie können sich auf § 4 GewO berufen (Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat und vorübergehende Tätigkeit hier).

Regina Runge



Gepostet am 26.05.2015 um 07:48 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96566#post96566


Beitrags-Print by Breuer76