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» Kindertrödelmarkt an einem verkaufsoffenen Sonntag «

Hallo und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!
Vielleicht hilft es ja, die Ausführungen des VG Braunschweig[URL=http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsnd
prod.psml?doc.id=MWRE100001145&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focus
point]  Lesen   [/URL]hierzu zu lesen.
Und wenn man dann noch berücksichtigt, dass der Feiertagsschutz durchaus in diversen Klagen der Vergangenheit bestätigt wurde und relativ hohe Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung geknüpft werden (sofern nicht die Besonderheiten für verkaufsoffene Sonntage, bestimmte Regionen oder Kurorte pp. gelten), düfte es schwierig sein, in Niedersachsen einen Trödelmarkt rechtskonform festzusetzen.
Weitere Ausführungen hierzu sind im Kommentar Landmann / Rohmer zu finden.



Gepostet am 30.04.2015 um 14:19 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96306#post96306


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