Forum-Gewerberecht

» Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes «

Hallo in die Runde,

der Bundestag hat am 23. April 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen.

Betreffend die Gewerbeordnung ergeben sich durch das Gesetz unmittelbar Änderungen in den §§ 34g und 157 GewO. Die Änderungen in § 157 betreffen die Einfügung entsprechender Übergangsregelungen zur Erlaubnisbedürftigkeit und zum Nachweis der Sachkunde.

Mittelbar sind auch die §§ 34c und 34f betroffen, da die Vermittlung von "Nachrangdarlehen" (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG) , "partiarischen Darlehen" (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 VermAnlG) und "sonstigen Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren oder im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen vermögenswerten auf Barausgleich gerichteten Anspruch vermitteln" (§ 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG) nunmehr der Erlaubnispflicht des § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO unterliegt, sofern die Annhame der Gelder nicht als Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des KWG zu qualifizieren ist.

Sobald das Gesetz verkündet ist, gibt es weitere Informationen und eine Synopse.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 24.04.2015 um 11:27 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
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