Forum-Gewerberecht

» Kindertrödelmarkt an einem verkaufsoffenen Sonntag «

Hallo aus Bad Fallingbostel,

da keine Gewerbetreibenden teilnehmen, unterfällt die Veranstaltung auch nicht der Gewerbeordnung. Da sie aber an einem Sonntag stattfinden soll, wäre noch zu prüfen, ob sie mit Eurem Feiertagsgesetz vereinbar ist.

Regina Runge



Gepostet am 21.04.2015 um 07:48 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96156#post96156


Beitrags-Print by Breuer76