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Hallo @ Kewi,

das sehe ich so nicht. Für ein und den selben OWi-Tatbestand darf man nur ein Mal ein Bußgeld festsetzen. Und eine Dauer-Ordnungawidrigkeit ist von Anfang bis Ende nur ein Owi-Tatbestand. Deshalb auch nur ein Mal ein Bußgeld und je länger man wartet, je höher kann man ran gehen.

Regina Runge



Gepostet am 20.04.2015 um 13:51 von:
Benutzer: Runge
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