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» Erzwingungshaft «

Natürlich kann die Geldbuße schon frühzeitig verhängt werden, dann ist es aber nur einfacher Formalverstoß, kann nur gering geahndet werden und eine weitere Ahndung wegen des gleichen Sachverhaltes darf nicht sein. Wenn es weh tun soll, dann würde ich zunächst den Verlauf abwarten, um danach dann die Höhe an der Schuld des Betroffenen zu messen...



Gepostet am 17.04.2015 um 10:43 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
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