Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von master_phk[/i]
...
1. Aufforderung zur Anzeige
2. Aufforderung zur Anzeige
Anhörung OWi
[B]Bußgeld mit Androhung Zwangsgeld[/B]
Zwangsgeld
bei weiterhin ausbleibender Rückmeldung ...[/quote]

Einer solchen Handlungsweise würde ich aber vollends widersprechen!
- Das Zwangsgeld ist eine Vollstreckungsmaßnahme.
- Die Geldbuße ist eine "Straf-"maßnahme.

Natürlich läßt sich ein Bußgeld leichter/effektiver vollstrecken, so dass es auch tatsächlich in der Kasse klingelt, aber ein Bußgeldbescheid mit Androhung eines Zwangsgeldes müsste aus meiner Sicht von jedem Amtsgericht zu Deinem Nachteil zerlegt werden.

Sinnvoll wäre zunächst eben, alle Möglichkeiten der Vollstreckung auszunutzen. Nachdem das dann erfolgt (oder abschließend erfolglos verlaufen) ist, käme dann die Festsetzung einer Geldbuße in Frage. Die Höhe der Geldbuße richtet sich dann nach dem Aufwand, der betrieben werden musste, dann kann man auch ausreichend den Vorsatz begründen.

[B]Warum werden hier im Forum immer wieder Strafe/Ahndung und Vollstreckung miteinander vermischt?[/B]



Gepostet am 17.04.2015 um 10:21 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96107#post96107


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