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Ob die Voraussetzungen für einen Spezialmarkt im konkreten Fall vorliegen, lässt sich natürlich aus der Entfernung schwer sagen. Möglich wäre es zumindest. Ich sehe aber nicht, weshalb an die Zahl der Anbieter bei Jahrmärkten andere Anforderungen zu richten wären als bei Spezialmärkten.
[quote][i]Original von Civil Servant[/i] da kommen Abweichungen von der Vielzahl eher weniger in Betracht. So auch die Erlasslage in Hessen.[/quote]
Wie wird das denn begründet?



Gepostet am 16.04.2015 um 16:32 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=96098#post96098


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