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Nach diesem Zeitungsartikel sieht es so aus, als ob auch die einzelne tätige Prostituierte, die in ihre Privatwohnung der Prostitution nachgeht (oder Escort macht) sich als Gewerbebetreibender nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz ihr Gewerbe anmelden muss. Oder wird es außerhalb der Gewerbeordnung sein, als Sonderregelung??

Berlin plant Gewerbeschein für Prostituierte

[URL]http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/6331398/berlin-plant-gewe
rbeschein-fuer-prostituierte.html[/URL]



Gepostet am 20.03.2015 um 19:20 von:
Benutzer: Ellinore
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=95687#post95687


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