Forum-Gewerberecht

» konkurrierende Flohmärkte am selben Sonntag «

 Moin   aus Rheinhessen,
vorausgesetzt für beide Märkte liegen die Voraussetzungen für eine Festsetzung vor, würde ich beide auch festsetzen wollen. Wenn die Veranstalter sich gegenseitig Konkurrenz machen wollen - dann bitte.
In Rheinland-Pfalz mit unserem neuen LMAMG ist in den Ausführungsbestimmungen sogar ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass im Rahmen der bei uns bestehenden Marktsonntage die Festsetzung mehrerer Märkte in einer Ortsgemeinde zulässig und gewollt ist.



Gepostet am 13.03.2015 um 12:00 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
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