Forum-Gewerberecht

» Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie «

Also wenn ich das richtig verstanden habe sind die Zuständigkeiten bei uns noch nicht geregelt. Und ich tendiere dazu mich für eine Zuständigkeit bei den bisherigen § 34 c GewO-Behörden auszusprechen. Zumal wenn wirklich für Immobilienvermittler und WEG -Verwalter auch noch ähnliche Regelungen kommen sollen...



Gepostet am 30.12.2014 um 08:46 von:
Benutzer: JNit
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