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» Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes «

Hallo in die Runde,

das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes veröffentlicht.

Aus gewerberechtlicher Sicht ist dabei insbesondere die Herauslösung der Vermittlung von partiarischen Darlehen und von Nachrangdarlehen aus dem Geltungsbereich des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO zu erwähnen. Sofern die Vermittlung dieser Darlehen zukünftig unter Inanspruchnahme der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes erfolgt, fällt die Vermittlung dieser Darlehen unter § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO. Andernfalls ist eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich.

Der Referentenentwurf ist auf der Seite des BMF online verfügbar.

Link zur Info: [URL=http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze
ntwuerfe_Arbeitsfassungen/2014-11-12-kleinanlegerschutzgesetz.html]   [/URL]

Direkter Link zum Entwurf: [URL=http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/201
4-11-12-kleinanlegerschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2]   [/URL]

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 23.12.2014 um 08:22 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93993#post93993


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