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Hallo aus Bad Fallingbostel,

wenn die Dame die Wohnungen und Gewerberäume reinweg dauerhaft vermietet hat, würde ich das als Verwltung eigenen Vermögens ansehen.

Dass sie einen Hausmeister beschäftigt, führt m.E. zu keiner anderen Beurteilung.

Bei uns gab es vor Jahren mal die Frage in Bezug auf Ferienwohnungen und da war es im Ergebnis so, dass aufgrund der angebotenen Zusatzleistungen (nur kurze Vermietungen, Stellen von Bettwäsche, Spiel- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, Ausflüge usw.) eher Urlaub verkauft wurde und das Ganze deshalb nicht mehr unter die Verwaltung eigenen Vermögens fiel.

Regina Runge



Gepostet am 16.12.2014 um 12:10 von:
Benutzer: Runge
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