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» Verwaltung eigenen Vermögens - Gesamtbildtheorie «

Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

ich muss mal wieder eine für alle beteiligten lästige Frage zur Verwaltung eigenen Vermögens stellen.  verwirrt  

Grundsätzlich wird die Verwaltung von eigenen Vermögen ja nicht vom Gewerbebegriff erfasst, sodass eine Anzeigepflicht nach § 14 GewO nicht besteht.

Jedoch gibt es wohl Grenzen, ab der auch die Verwaltung eigenen Vermögens eine gewerbliche Tätigkeit darstellen kann und demnach anzeigepflichtig wird.

Hierzu konnte man schon Einiges im Forum finden, wofür ich auch dankbar bin.

Man spricht immer wieder von der sogenannten Gesamtbildtheorie, nach der das Unternehmen den allgemeinen Vorstellungen eines Gewerbes im wesentlichen gleichkommt.

Die Frage ist eben nur, ab wann die Grenze überschritten ist?
So einfach wird man dies nicht beantworten können, da es immer eine Einzelfallprüfung erfordert.


Daher hier der mir konkret vorliegende Fall:

Eine Dame aus unserem Zuständigkeitsbereich ist Eigentümerin von über 40 Wohnungen und 4 Gewerberäumen, welche selbstverständlich vermietet werden.

Man darf hierbei von einem monatlichen Umsatz von mindestens 15.000 € ausgehen.

Es ist nach meinem Kenntnisstand ein Hausmeister zur Wartung und Pflege der Anlagen eingestellt.

Des Weiteren wird ein Büro zur Verwaltung mitbenutzt, von der aus die ansonsten wahrgenommene gewerbliche und ordnungsgemäß angezeigte Tätigkeit ausgeübt wird.


Ich konnte bereits Urteile und Kommentierungen finden, die sich auf ähnliche Fälle stützen.
Leider jedoch keine eindeutig zutreffenden.  Weißnicht  

Ich hoffe daher, dass ihr mir hier weiter helfen könnt, bzw. eine Einschätzung zur Gesamtbildtheorie abgeben könntet.

Vielen Dank hierfür bereits vorab.  anbeten    anbeten  



Gepostet am 16.12.2014 um 11:11 von:
Benutzer: master_phk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93892#post93892


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