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» Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB «

Hallo Kollegen,

als Landkreis sind wir ja zuständig für die Verfolgung und Ahndung von OWi´s nach § 103 HGB.

Jetzt hat sich für mich die Frage gestellt, wer denn die zuführenden Tagebücher prüft und evtl. OWi-Verdachte an uns weiterleitet.  Kopfkratz  

Wer weiß das und hat das vielleicht auch schon mal gemacht? Bei uns ist bisher noch nichts eingegangen.  Weißnicht  

Für reichlich Antworten wäre ich Euch dankbar.

Grüße aus dem Vogelsberg



Gepostet am 10.12.2014 um 15:26 von:
Benutzer: C.Stapler
Der Original-Beitrag :
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