Forum-Gewerberecht

» Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG «

Hallo,

das Formular zur Gewerbe-Anmeldung sieht in den Feldern 3-9 die Angabe zu den gesetzlichen Vertretern vor. In Feld 9 steht Anschrift der Wohnung. Folglich genügt die Geschäftsanschrift nicht. Die Angabe der Wohnanschrift dient ja auch der Gewerbeüberwachung.

In Ba.-Wü. gibt es die GewAnzVwV, bekanntgemacht im GABl. 2004, die u.a. den Inhalt der Anzeigenvordrucke vorschreibt und der Ausführung der §§ 14 , 15 und 55 c GewO dient.

Gruß
HBinder



Gepostet am 18.09.2014 um 14:00 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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