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» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Ich stimme Raindancer zu und würde als Bauaufsicht dann ein ZG für jeden Fall der Zuwiderhandlung androhen. Dann geht festellen, festsetzen, feststellen, festsetzen, feststellen, festsetzen usw.. Das geht bei Abmeldungen aber nicht, da man kein aktives Unterlassen verlangt.



Gepostet am 10.09.2014 um 13:39 von:
Benutzer: Anni Weiler
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