Forum-Gewerberecht

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Hallo in die Runde,

bei der Festsetzung von Zwangsgeldern habe ich so im Hinterkopf, dass ein erneutes Zwangsgeld erst angedroht und festgesetzt werden kann, wenn das Vorherige bezahlt wurde.
Oder liege ich das falsch???

Freundliche Grüße aus dem Main-Taunus-Kreis



Gepostet am 05.09.2014 um 10:25 von:
Benutzer: Blackhunter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=92047#post92047


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