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zunächst einmal wäre zu klären, welche Rechtsform das Unternehmen hat. Bevor das nicht klar ist, kann man wenig zu ihren Fragen sagen.

Allerdings ist mir auch nicht klar, wie man aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aussteigt. Als Gesellschafter der GmbH müsste man die Gesellschaftsanteile verkaufen oder anderweitig los werden. Hier wäre allerdings keine persönliche Haftung der Gesellschafter gegeben.

Ich empfehle Ihnen sich mit den speziellen Fragen an die Rechtsabteilung Ihrer IHK oder der Handwerkskammer zu wenden.

   
CS



Gepostet am 13.06.2014 um 10:06 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90541#post90541


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