Forum-Gewerberecht

» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

[SIZE=16][B]HALLO![/B][/SIZE]
Das OWi-Verfahren ist doch kein Druckmittel. Dafür gibt es die Verwaltungszwangsmittel!
[list]- Also erstmal freundlich zur Abmeldung auffordern.
- Wenn keine Reaktion in verschärfter Form unter Androhung eines Zwangsgeldes auffordern.
- Wenn weiter keine Reaktion in noch verschärfter Form mit Festsetzung und unter erneuter Androhung eines Zwangsgeldes auffordern.
- Wenn immer noch keine Reaktion in noch verschärfter Form mit neuer Festsetzung und unter erneuter Androhung eines Zwangsgeldes auffordern... und immer so weiter.[/list]

Die Zwangsgelder erhöhen sich von Schreiben zu Schreiben und sollten auch zeitnah von der Kasse durchgesetzt werden, weil ja mit der Gewerbeabmeldung die Zwangsgelder nicht mehr vollstreckbar sind.

Das OWi-Verfahren sollte nach meiner Ansicht dann erst nach tatsächlich erfolgter Abmeldung durchgezogen werden. Bei der Bußgeldhöhe kann und sollte dann der Kooperationswille mit berücksichtigt werden und so kann der tatsächliche vermeidbare Verwaltungsaufwand beim Verursacher refinanziert werden.



Gepostet am 13.05.2014 um 09:39 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90011#post90011


Beitrags-Print by Breuer76