Forum-Gewerberecht

» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Also, wenn fest steht, dass das Gewerbe nicht mehr betrieben wird, würde ich eher zur Aufforderung unter Zwangsgelsandrohung tendieren. Allerdings sehe ich auch ein, dass die Abmeldung von Amtswegen weniger Arbeitsaufwändig ist.

Regina Runge



Gepostet am 08.05.2014 um 16:52 von:
Benutzer: Runge
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