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» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Hallo,

in allen Fällen existieren keine Betriebsstätten, aber ich konnte ermitteln, wo die Gewerbetreibenden sind.

Auf Aufforderungen wurden von einigen reagiert - super.
Einige haben zur Anhörung der Ordnungsverfügung (Androhung Zwangsgeld) reagiert.

Jetzt habe ich noch zwei, die nicht reagieren. Da müßte ich jetzt das Zwangsgeld festsetzen? Es wäre schön, wenn mir dazu jemand ein Muster zur Verfügung stellen könnte.

Und von Amts wegen abmelden, nur wenn ich den Gewerbetreibenden nicht ermitteln kann? Oder auch als Zwangsmittel (Ersatzvornahme)?



Gepostet am 07.05.2014 um 10:18 von:
Benutzer: Madeleine
Der Original-Beitrag :
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