Forum-Gewerberecht

» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Hallo,

eine Gewerbeabmeldung von Amts wegen kommt nur dann in Frage wenn du den Gewerbetreibenden nicht mehr ermitteln kannst und die Betriebsstätte aufgegeben wurde.

Ist der Gewerbetreibende zu ermitteln und erreichbar, aber er reagiert auf deine Aufforderungen nicht, wirst du zu Zwangsmitteln greifen müssen.

Der erste Schritt ist üblicherweise die Aufforderung zur Abmeldung mit Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld, natürlich mit Belehrung der Rechtsfolge und Zustellung. Funktioniert in 95 % aller Fälle. Danach wird das erste Zwangsgeld durch die Stadtkasse / Vollstreckungsstelle eingetrieben und ein höheres Zwangsgeld festgesetzt. Paralell kannst du noch ein OwiG - Verfahren betreiben.

Wenn es an den Geldbeutel geht, bekommst du meist auch recht schnell deine Abmeldung.    



Gepostet am 07.05.2014 um 09:26 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89898#post89898


Beitrags-Print by Breuer76