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Hat jemand Erfahrungen mit folgender Situation?

Eine Dame die an sich Sängerin ist und während dem singen (nicht immer) Ihre Klamotten verliert - je nachdem wie Sie drauf ist.

Fällt das auch unter § 33 a GewO?

Das ganze soll eine einmalige Veranstaltung innerhalb einer Discothek sein.

Vielen Dank für Eure Hilfe und Einschätzung.

Viele Grüße

Tobi



Gepostet am 31.03.2014 um 15:10 von:
Benutzer: Gewerbeanfänger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89239#post89239


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