Forum-Gewerberecht
» Stripshow an Altweiber mit 33a ? «
Hat jemand Erfahrungen mit folgender Situation?
Eine Dame die an sich Sängerin ist und während dem singen (nicht immer) Ihre Klamotten verliert - je nachdem wie Sie drauf ist.
Fällt das auch unter § 33 a GewO?
Das ganze soll eine einmalige Veranstaltung innerhalb einer Discothek sein.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Einschätzung.
Viele Grüße
Tobi
Gepostet am 31.03.2014 um 15:10 von:
Benutzer: Gewerbeanfänger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=89239#post89239
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