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» Erlaubnis nach § 34c GewO «

 Moin   zusammen...

Bei mir hat eine UG einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c gestellt. Die UG ist im Handelsregister eingetragen. Als verantwortliche Person wird im Antrag nun nicht der Geschäftsführer benannt, sondern die Ehefrau ausgestattet mit Einzelprokura. Reicht dieses aus, oder ist immer der Geschäftsführer als verantwortliche Person der UG zu benennen ?

Gruß
claysch



Gepostet am 24.03.2014 um 10:33 von:
Benutzer: claysch
Der Original-Beitrag :
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