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Guten Morgen,

zuständig ist seit 2009 nicht mehr das Vormundschaftsgericht sondern das Familiengericht.

Wir hatten 2012 einen Fall und das Amtsgericht hat uns mitgeteilt, dass er zusammen mit der Ermächtigung seiner gesetzlichen Vertreter einen schriftlichen Antrag beim AG stellen muss. Das Jugendamt und die zuständige Schule geben eine Stellungnahme dazu ab.

Grüßle



Gepostet am 22.01.2014 um 09:47 von:
Benutzer: Motcha
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=87745#post87745


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